In den vergangenen Jahren sind zahlreiche neue Kooperationsformen zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Arzt entstanden. Anlässe und Gründe, Formen und Möglichkeiten sind vielfältig. Nicht alles was möglich ist, muss sinnvoll sein und nicht alles was sinnvoll erscheint, ist auch möglich. Jüngst rechtskräftig sind durch das Sächsische Landessozialgericht (Urteil vom 30.04.2008 -L 1 KR 103/07) solchen Kooperationen Schranken gesetzt worden.
Es besteht Anlass, die Zulässigkeit und Grenzen von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten insgesamt näher zu betrachten.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden Materialien zur Verfügung gestellt. Die Besprechung individueller Fragen ist während des Workshops möglich.